Erwägungsgrund 17 32017R2402
Sowohl auf internationaler als auch auf Unions-Ebene wurden bereits viele Vorarbeiten zur Abgrenzung von STS-Verbriefungen unternommen. Die Delegierten Kommissionsverordnungen (EU) 2015/35 und (EU) 2015/61 enthalten bereits Kriterien für eine STS-Verbriefung für bestimmte Zwecke, die mit einer stärker risikoorientierten aufsichtsrechtlichen Behandlung einhergehen.