Erwägungsgrund 33 32017R2402
Die Anleger sollten bei ihren Anlagen ihre eigenständigen, den jeweiligen Risiken angemessenen Sorgfaltspflichten wahrnehmen, sich dabei aber auf die STS-Meldungen und auf die von Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften offengelegten Informationen, ob eine Verbriefung die STS-Anforderungen erfüllt, stützen können. Sie sollten sich allerdings nicht ausschließlich und mechanistisch auf diese Meldungen oder Informationen verlassen.