Erwägungsgrund 29 32017R2402
Eine starke Abhängigkeit der Rückzahlung der Verbriefungspositionen von der Veräußerung von Vermögenswerten, welche die zugrunde liegenden Vermögenswerte besichern, schafft Anfälligkeiten, wie die schlechte Wertentwicklung von Teilen des Marktes für durch Gewerbeimmobilien besicherte Wertpapiere während der Finanzkrise deutlich zeigte. Daher sollten durch Gewerbeimmobilien besicherte Wertpapiere nicht als STS-Verbriefungen gelten.