Erwägungsgrund 30 32017R2402
Liegen Daten über die Umweltauswirkungen der den Verbriefungen zugrunde liegenden Vermögenswerte vor, so sollten Originator und Sponsor solcher Verbriefungen diese veröffentlichen.Daher sollten der Originator, der Sponsor und die Verbriefungszweckgesellschaft einer STS-Verbriefung — sofern es sich bei den zugrunde liegenden Risikopositionen um Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder Kfz-Leasinggeschäfte handelt — die vorhandenen Informationen über die Umweltbilanz der durch solche Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder -Leasinggeschäfte finanzierten Vermögenswerte veröffentlichen.