Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012
Verbriefungsinstrumente sind für Kleinanleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU in der Regel nicht geeignet.
Erwägungsgrund 15 32017R2402Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen