Erwägungsgrund 38 32017R2402
Diese Verordnung fördert die Harmonisierung einer Reihe wichtiger Faktoren des Verbriefungsmarkts und steht einer weiteren ergänzenden, von den Märkten ausgehenden Harmonisierung von Verfahren und Praktiken in den Verbriefungsmärkten nicht entgegen. Aus diesem Grunde ist es unabdingbar, dass die Marktteilnehmer und ihre Branchenverbände an einer weiteren Standardisierung von Marktpraktiken und insbesondere der Verbriefungsunterlagen arbeiten. Die Kommission sollte die Standardisierungsbemühungen der Marktteilnehmer genau beobachten und über sie berichten.