Erwägungsgrund 45 32017R2402
Um die Verfahren für Anleger, Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften zu erleichtern, sollte der Kommission gleichfalls die Befugnis übertragen werden, durch ESMA entwickelte technische Durchführungsstandards zu erlassen, die Folgendes regeln: die Muster, die zu verwenden sind, wenn Inhabern von Verbriefungspositionen Informationen zur Verfügung gestellt werden; das Format des Antrags auf Registrierung und des Antrags auf Ausweitung der Registrierung von Verbriefungsregistern; das Muster für das Zurverfügungstellen von Informationen; die Muster, die zu verwenden sind, um dem Verbriefungsregister Informationen zur Verfügung zu stellen, wobei von den vorhandenen Datensammlern entwickelte Lösungen berücksichtigt werden; und das Muster für STS-Meldungen, das den Anlegern und den zuständigen Behörden ausreichende Informationen für die Bewertung bietet, ob die STS-Anforderungen erfüllt sind. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards durch Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen. Die ESMA sollte sich eng mit den beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden abstimmen.