Erwägungsgrund 48 32017R2402
Für im Januar 2019 ausstehende Verbriefungspositionen sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften die „STS“-Bezeichnung verwenden können, sofern die betreffende Verbriefung die STS-Anforderungen — bei bestimmten Anforderungen zum Zeitpunkt der Meldung und bei anderen Anforderungen zum Zeitpunkt der Originierung — erfüllt. Deshalb sollten Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften eine STS-Meldung nach dieser Verordnung an die ESMA richten können. Spätere Änderungen der Verbriefung sollten akzeptiert werden, sofern die Verbriefung weiterhin alle geltenden STS-Anforderungen erfüllt.