Erwägungsgrund 19 32017R2402
Es ist unerlässlich, eine allgemeine und sektorenübergreifend gültige Definition des Begriffs der STS-Verbriefung auf der Grundlage der bestehenden Kriterien, sowie auf der Grundlage der vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) und der Internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) am 23. Juli 2015 angenommenen Kriterien für einfache, transparente und vergleichbare Verbriefungen im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen bei Verbriefungen und insbesondere auf der Grundlager der am 7. Juli 2015 von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Finanzaufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde — EBA) veröffentlichten Stellungnahme zu einer Europäischen Rahmenregelung für in Frage kommende Verbriefungen festzulegen.