Erwägungsgrund 21 32017R2402
Um bei der Umsetzung der STS-Kriterien unterschiedliche Vorgehensweisen zu verhindern sollten die drei Europäischen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit und die der zuständigen Behörden im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden koordinieren, um sektorenübergreifend Kohärenz zu gewährleisten und praktische Fragen im Zusammenhang mit STS-Verbriefungen zu bewerten. Dabei sollten auch die Marktteilnehmer konsultiert und ihre Ansichten so weit wie möglich berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sollten auf den Webseiten der Europäischen Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden, um Originatoren, Sponsoren, Verbriefungszweckgesellschaften und Anlegern die Bewertung von STS-Verbriefungen zu erleichtern, bevor sie solche Verbriefungen emittieren oder in solche Positionen investieren. Ein solcher Koordinierungsmechanismus wäre im Vorfeld der Umsetzung dieser Verordnung besonders wichtig.