Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Die Interoperabilitätskomponenten sollten sich auf das EES, das VIS, das ETIAS, Eurodac, das SIS und das ECRIS-TCN erstrecken. Zudem sollten sie sich auf Europol-Daten erstrecken, jedoch nur, soweit es erforderlich ist, um Europol- Daten gleichzeitig zu diesen EU-Informationssystemen abfragen zu können.
Erwägungsgrund 11 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen