Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2017 hat der Europäische Rat die Notwendigkeit einer besseren Interoperabilität zwischen den Datenbanken betont und die Kommission aufgefordert, so rasch wie möglich Gesetzgebungsvorschläge auf der Grundlage der Vorschläge der hochrangigen Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität vorzubereiten.
Erwägungsgrund 8 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen