Erwägungsgrund 15 32019R0817
Anhand der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (Stolen and Lost Travel Documents, SLTD-Datenbank) können zugangsberechtigte Stellen der Mitgliedstaaten, die für die Verhinderung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer Straftaten und sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind, einschließlich der Einwanderungs- und Grenzschutzbehörden, die Gültigkeit eines Reisedokuments überprüfen. Das ETIAS fragt die SLTD-Datenbank und die Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN-Datenbank) im Zusammenhang mit der Prüfung, ob beispielsweise ein Antragsteller auf eine Reisegenehmigung irregulär einzureisen beabsichtigt oder möglicherweise eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Das ESP sollte die Abfrage der Datenbanken SLTD und TDAWN anhand von Identitätsdaten oder Daten Ausreisedokumenten ermöglichen. Die über das ESP erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten von der Union an Interpol sollte den Bestimmungen über grenzüberschreitende Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates oder den nationalen Bestimmungen zur Umsetzung von Kapitel V der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen. Die spezifischen Vorschriften im Gemeinsamen Standpunkt 2005/69/JI des Rates und im Beschluss 2007/533/JI des Rates sollten davon unberührt bleiben.