Erwägungsgrund 48 32019R0817
Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) sollte automatische Datenqualitätskontrollmechanismen und gemeinsame Datenqualitätsindikatoren konzipieren. Ferner sollte eu-LISA dafür verantwortlich sein, Kapazitäten für die zentrale Überwachung der Datenqualität zu entwickeln und regelmäßige Datenanalyseberichte zu erstellen, um eine bessere Kontrolle der Umsetzung der EU-Informationssysteme in den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Die gemeinsamen Datenqualitätsindikatoren sollten Mindestqualitätsstandards für die Datenspeicherung in den EU-Informationssystemen oder in den Interoperabilitätskomponenten einschließen. Ziel dieser Datenqualitätsstandards sollte sein, dass die EU-Informationssysteme und die Interoperabilitätskomponenten die automatische Ermittlung anscheinend falscher oder unstimmiger Dateneinträge ermöglichen und so dem Mitgliedstaat, der die Daten eingegeben hat, die Möglichkeit gegeben wird, die betreffenden Daten zu überprüfen und etwaige erforderliche Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.