Erwägungsgrund 50 32019R0817
Das universelle Nachrichtenformat (Universal Message Format — im Folgenden „UMF“) sollte als Standard für den strukturierten grenzübergreifenden Informationsaustausch zwischen Informationssystemen, Behörden und/oder Organisationen im Bereich Justiz und Inneres dienen. Durch das UMF sollten ein gemeinsames Vokabular und logische Strukturen für üblicherweise ausgetauschte Informationen vorgegeben werden, damit die ausgetauschten Inhalte einheitlich und semantisch gleichwertig erstellt und gelesen werden können und somit die Interoperabilität verbessert wird.