Erwägungsgrund 24 32019R0817
Daher ist es notwendig, im CIR für jede im EES, im VIS, im ETIAS, in Eurodac oder im ECRIS-TCN erfasste Person eine individuelle Datei anzulegen, um die bezweckte korrekte Personenidentifizierung im Schengen-Raum zu ermöglichen und den MID zu unterstützen, durch den zugleich die Identitätsprüfung von Bona-fide-Reisenden vereinfacht und Identitätsbetrug bekämpft werden soll. In der individuellen Datei sollten alle mit einer Person verknüpften Identitätsangaben an einem Ort gespeichert und den ordnungsgemäß ermächtigten Endnutzern zugänglich gemacht werden.