Erwägungsgrund 17 32020R0852
Im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele in der Union haben politische Entscheidungen wie die Schaffung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen wirksam dazu beigetragen, neben öffentlichen Ausgaben auch private Investitionen hin zu nachhaltigen Investitionen zu lenken. In der Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde festgelegt, dass 40 % der im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen durchgeführten Infrastruktur- und Innovationsprojekte zum Klimaschutzziel beitragen sollen. Gemeinsame Kriterien zur Bestimmung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten, einschließlich deren Auswirkungen auf die Umwelt, könnten die Grundlage für künftige ähnliche Initiativen der Union zur Mobilisierung von Investitionen bilden, mit denen klimarelevante oder andere Umweltziele verfolgt werden.