Erwägungsgrund 37 32020R0852
Die Verordnung (EU) 2019/2088 sollte weiter geändert werden, um die Europäischen Aufsichtsbehörden zu bevollmächtigen, über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Ergänzung auszuarbeiten, um die Vorschriften über die Transparenz zur Förderung ökologischer Merkmale sowie ökologisch nachhaltiger Investitionen in vorvertraglichen Offenlegungen und regelmäßigen Berichten zu ergänzen.