Erwägungsgrund 52 32020R0852
Die Plattform sollte die Kommission zur Entwicklung, Analyse und Prüfung der technischen Bewertungskriterien beraten, einschließlich zu den potenziellen Auswirkungen auf die Bewertung von Vermögenswerten, die als ökologisch nachhaltige Vermögenswerte angesehen werden. Darüber hinaus sollte die Plattform die Kommission in der Frage beraten, ob die technischen Bewertungskriterien geeignet sind, um künftig im Rahmen weiterer politischer Initiativen der Union zur Förderung nachhaltiger Investitionen angewandt zu werden, und in der Frage, welche Rolle Standards für die Nachhaltigkeitsrechnungslegung und -berichterstattung bei der Anwendung der technischen Bewertungskriterien spielen könnten. Die Plattform sollte die Kommission bei der Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -qualität beraten, wobei dem Ziel, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, Rechnung zu tragen ist und auf andere Nachhaltigkeitsziele, einschließlich sozialer Ziele, sowie das Funktionieren des Mindestschutzes und dessen möglicherweise erforderlichen Ergänzung einzugehen ist.