Erwägungsgrund 56 32020R0852
Um eine effiziente und nachhaltige Organisation der Arbeits- und Sitzungsgepflogenheiten sowohl bezüglich der Plattform als auch der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen zu gewährleisten und um eine breite Beteiligung und eine effiziente Interaktion innerhalb der Gruppen, deren Untergruppen, der Kommission und der Interessenträger zu ermöglichen, sollte die verstärkte Nutzung digitaler einschließlich virtueller Technologien gegebenenfalls in Erwägung gezogen werden.