Erwägungsgrund 48 32020R0852
Damit gewährleistet ist, dass die Investitionen zu den Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden, die die größten positiven Auswirkungen auf die Umweltziele haben, sollte die Kommission prioritär für jene Wirtschaftstätigkeiten technische Bewertungskriterien festlegen, die potenziell den größten Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten.