Erwägungsgrund 2 32023R2845
Eine Vereinfachung der Anforderungen in bestimmten Bereichen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 fallen, und ein verhältnismäßigerer Ansatz für diese Bereiche würden im Einklang mit dem Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) stehen, in dem die Notwendigkeit einer Kostensenkung und Vereinfachung hervorgehoben wird, damit die Politik der Union ihre Ziele so effizient wie möglich erreicht, und das insbesondere auf eine Senkung des Regulierungs- und Verwaltungsaufwands abzielt.