Erwägungsgrund 12 32023R2845
Werden Eindeckungen auf eine Kette von Transaktionen zum selben Finanzinstrument angewendet, die von Gegenparteien, die Teilnehmer eines Zentralverwahrers sind, durchgeführt werden, so könnte dies unnötige Doppelkosten verursachen und die Liquidität des Finanzinstruments beeinträchtigen. Um solche Auswirkungen zu vermeiden, sollten die Teilnehmer solcher Geschäfte einen Weitergabemechanismus in Anspruch nehmen können. Jeder Teilnehmer der Transaktionskette sollte eine Eindeckungsverpflichtung an den nächsten Teilnehmer weitergeben dürfen.