Erwägungsgrund 30 32023R2845
Um Rechtssicherheit in Bezug auf wesentliche Belange zu gewährleisten, zu denen Nutzerausschüsse das Leitungsorgan beraten sollen, sollte außerdem präzisiert werden, welche Aspekte der „Leistungsumfang“ umfasst.
Um Rechtssicherheit in Bezug auf wesentliche Belange zu gewährleisten, zu denen Nutzerausschüsse das Leitungsorgan beraten sollen, sollte außerdem präzisiert werden, welche Aspekte der „Leistungsumfang“ umfasst.