Erwägungsgrund 7 32023R2845
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 eingeführten Vorschriften umfassen insbesondere Meldepflichten, eine Regelung über Geldbußen und obligatorische Eindeckungen. Derzeit gelten nur die Meldepflichten und die Regelung über Geldbußen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der Regelung über Geldbußen sowie die Entwicklung und Spezifizierung des Rahmens für die Abwicklungsdisziplin insbesondere in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229 der Kommission haben es allen interessierten Parteien ermöglicht, diesen Rahmen und die Herausforderungen, die sich durch ihre Anwendung stellen, besser zu verstehen. Insbesondere sollte der Anwendungsbereich der Geldbußen und des Vorgangs der obligatorischen Eindeckung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 präzisiert werden. Um die Anforderungen in Bezug auf Geldbußen von den für obligatorische Eindeckungen geltenden Anforderungen abzugrenzen, sollten diese Anforderungen in gesonderten Artikeln festgelegt werden.