Verordnung (EU) 2023/2845 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 im Hinblick auf die Abwicklungsdisziplin, die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen, die aufsichtliche Zusammenarbeit, die Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen und Anforderungen an Zentralverwahrer in Drittländern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts ihrer wichtigen Rolle im Hinblick auf die Sicherheit von Geschäften, sollten Zentralverwahrer die mit der Aufbewahrung und Abwicklung von Wertpapiergeschäften verbundenen Risiken nicht nur verringern, sondern auch darauf hinarbeiten, diese zu minimieren.
Erwägungsgrund 31 32023R2845Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen