Erwägungsgrund 11 32023R2845
Bei der Prüfung der Frage, ob obligatorische Eindeckungen eingeführt werden sollen, sollte die Kommission neben der Konsultation des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken die ESMA auffordern, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen. Gestützt auf diese Kosten-Nutzen-Analyse sollte die Kommission in der Lage sein, im Wege eines Durchführungsrechtsakts obligatorische Eindeckungen einzuführen. In diesem Durchführungsrechtsakt sollte festgelegt werden, auf welche Finanzinstrumente oder Kategorien von Geschäften die obligatorischen Eindeckungen anzuwenden sind.