Erwägungsgrund 51 32025R2445
Aus Transparenzgründen und um die Überprüfung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen sowie deren demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken, sollten als von substanziellem öffentlichen Interesse anzusehende Informationen, insbesondere über Satzung, Mitgliedschaften, Jahresabschlüsse, Spender und Spenden, Zuwendungen und Finanzhilfen aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sowie Informationen in Bezug auf Entscheidungen der Behörde und des Anweisungsbefugten des Europäischen Parlaments über Eintragung, Finanzierung und Sanktionen in einem benutzerfreundlichen, offenen und maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden. Die Festlegung eines Regelwerks, mit dem sichergestellt wird, dass diese Informationen öffentlich verfügbar sind, ist der wirksamste Weg zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen und zu einem fairen Wettbewerb zwischen den politischen Kräften sowie zur Aufrechterhaltung offener, transparenter und demokratischer Gesetzgebungs- und Wahlverfahren, wodurch das Vertrauen von Bürgern und Wählern in die europäische repräsentative Demokratie gestärkt und ganz allgemein Korruption und Machtmissbrauch vorgebeugt wird.