Erwägungsgrund 58 32025R2445
Technische Unterstützung für europäische politische Parteien vonseiten des Europäischen Parlaments sollte gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung erfolgen, gegen Rechnung und Entgelt geleistet werden und Gegenstand eines regelmäßig vorgelegten öffentlichen Berichts sein.