Erwägungsgrund 60 32025R2445
Die gerichtliche Kontrolle durch den Gerichtshof der Europäischen Union wird zur ordnungsgemäßen Anwendung der vorliegenden Verordnung beitragen. Außerdem sollte vorgesehen werden, dass europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen angehört werden und die Möglichkeit erhalten, Abhilfemaßnahmen zu treffen, bevor eine Sanktion gegen sie verhängt wird.