Erwägungsgrund 1 32025R2458
Europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken spielen bei der Politikgestaltung und im Beschlussfassungsverfahren eine zentrale Rolle und sind daher für die Gestaltung, Umsetzung und Bewertung der politischen Maßnahmen der Union erforderlich, insbesondere für die politischen Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels und des grünen und des digitalen Wandels, für die politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz, des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie für politische Maßnahmen im Zusammenhang mit den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte sowie für diejenigen, die für die Verwirklichung der in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele erforderlich sind, sofern sie in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.