Erwägungsgrund 32 32025R2458
Die europäischen Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken sollten den anhaltenden Mangel an Daten über schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen, wie etwa Personen, die in Einrichtungen leben, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, Menschen mit Migrationshintergrund und Staatenlose, beheben. Um das bestmögliche Bild der Gesellschaft zu erfassen und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zu verhindern, sollten sich die Mitgliedstaaten darum bemühen, sicherzustellen, dass schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen genau erfasst werden. Die gemäß dieser Verordnung eingeleiteten Pilot- und Machbarkeitsstudien sollten genutzt werden, um dieses Problem anzugehen.