Erwägungsgrund 20 32025R2458
Für die Zwecke der Geokodierung von Standorten soll das Thema „Statistische Einheiten“ gemäß Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden.
Für die Zwecke der Geokodierung von Standorten soll das Thema „Statistische Einheiten“ gemäß Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden.