Erwägungsgrund 38 32025R2458
Längerfristig sollten die gemeinsamen Bemühungen im Rahmen des ESS zur Abmilderung grenzüberschreitender Angelegenheiten der statistischen Qualität — wie etwa die Doppelzählung von in der Union ansässigen Personen, die Freizügigkeit genießen — beispielsweise von einheitlichen digitalen Identifikatoren, die auf Unionsebene mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 eingeführt wurden, profitieren.