Erwägungsgrund 34 32025R2458
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 enthält Vorschriften über die Bereitstellung von Daten aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und deren Nutzung, einschließlich für die Übermittlung und den Schutz vertraulicher Daten. Mit den gemäß der vorliegenden Verordnung ergriffenen Maßnahmen sollte sichergestellt werden, dass vertrauliche Daten ausschließlich zu statistischen Zwecken gemäß den Artikeln 21 und 22 jener Verordnung bereitgestellt und genutzt werden.