Erwägungsgrund 35 32025R2458
Die Kommission (Eurostat) wahrt die statistische Geheimhaltung der von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bereitgestellten Daten. In Bezug auf die im Rahmen der vorliegenden Verordnung erhobenen Bevölkerungsstatistiken sollte ein harmonisierter Ansatz entwickelt werden, um die hohe Qualität der statistischen Aggregate auf europäischer Ebene sicherzustellen und die Offenlegung vertraulicher Daten in statistischen Produkten zu vermeiden, wobei eine Datenunterdrückung so weit wie möglich zu vermeiden ist.