Erwägungsgrund 18 32025R2458
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine rasterbasierte Methodik für die Definition von territorialen Typologien auf der Grundlage der Bevölkerungsverteilung in Rasterzellen mit einer Auflösung von 1 km2 festgelegt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1799 der Kommission, mit der eine zeitlich begrenzte statistische Direktmaßnahme für die Verbreitung ausgewählter Themen der Volks- und Wohnungszählungen 2021 eingeführt wurde, sieht wichtige Volkszählungsergebnisse auf einem europaweiten 1-km2-Gitter vor. Der neue Rechtsrahmen sollte die kontinuierliche Verbreitung georeferenzierter Bevölkerungsstatistiken auf der Grundlage von Rastern und deren Ausweitung auf Wohnungsstatistiken sicherstellen.