Erwägungsgrund 37 32025R2458
Die Weitergabe vertraulicher Daten sollte nur auf der Grundlage eines Antrags erfolgen, der die Notwendigkeit der Weitergabe dieser Daten gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 begründet.
Die Weitergabe vertraulicher Daten sollte nur auf der Grundlage eines Antrags erfolgen, der die Notwendigkeit der Weitergabe dieser Daten gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 begründet.