Erwägungsgrund 44 32025R2458
Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Spezifikation der Daten- und Metadatenanforderungen, die technischen Formate und Verfahren für die Bereitstellung von Daten und Metadaten, den Inhalt und den Aufbau von Qualitätsberichten sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.