Erwägungsgrund 10 32025R2458
Die obligatorische Datenerhebung innerhalb des ESS auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung soll die regelmäßige und zeitnahe Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte (European Pillar of Social Rights), bei der Verwirklichung der Kernziele des zugehörigen Aktionsplans und bei der Verwirklichung der Ziele der mit der Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates eingeführten Europäischen Garantie für Kinder auf nationaler Ebene erleichtern und gleichzeitig Daten bereitstellen, die die Bewertung der Verteilungsfolgen des Klimawandels und der einschlägigen politischen Maßnahmen erleichtern.