Erwägungsgrund 26 32025R2458
Es ist von wesentlicher Bedeutung, der Kommission (Eurostat) die Verwendung von Daten aus Datenbanken und Interoperabilitätssystemen auf Unionsebene ausschließlich für statistische Zwecke zu ermöglichen, wobei die Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates streng einzuhalten sind. Dies sollte insbesondere für diejenigen statistischen Daten gelten, die im zentralen Speicher für Berichte und Statistiken (central repository for reporting and statistics, im Folgenden „CRRS“) gespeichert sind, welcher mit Artikel 39 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/817, mit Artikel 39 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/818 und mit den Verordnungen zur Einrichtung derjenigen Systeme, deren statistische Daten im CRRS gespeichert sind, eingerichtet wurde. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der CRRS systemübergreifende statistische Daten und analytische Berichte für politische Zwecke, operative Zwecke und Zwecke der Datenqualität bereitstellen soll, sollte die Kommission (Eurostat), soweit möglich, mit der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) zusammenarbeiten, um die erforderlichen europäischen Statistiken bereitzustellen.