Erwägungsgrund 29 32025R2458
Um die höchste Qualität bei der Erfassung sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten statistische Schätzverfahren anwenden, um eine genaue Schätzung der Gesamtbevölkerung auf nationaler Ebene zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, für detailliertere Untergliederungen, einschließlich territorialer Untergliederungen, Schätzverfahren anzuwenden. Ein erheblicher Mangel an Kenntnissen individueller Merkmale wie Alter und Geschlecht ist einigen Schätzverfahren inhärent, z. B. bei der Schätzung von Statistiken auf der Grundlage von Daten, die nicht aus administrativen oder anderen Quellen stammen. Führen solche Schätzverfahren zu einer unzureichend detaillierten Untergliederung, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, eine spezielle Anpassungskategorie zu nutzen, um die Bevölkerung in allen einschlägigen Datensätzen zu schätzen. Die Nutzung solcher Anpassungskategorien, bei der Daten als „unbekannt“ angegeben werden können, bietet die notwendige Flexibilität für Situationen, in denen alle verfügbaren Datenquellen genutzt wurden und keine weiteren Details erhältlich sind. Wenn sie eine spezielle Anpassungskategorie nutzen, sollten die Mitgliedstaaten ihre Methode erläutern und die Nutzung einer Anpassungskategorie in den einschlägigen Qualitätsberichten begründen.