Erwägungsgrund 23 32025R2458
Volks- und Wohnungszählungen der Union sollten kosteneffizienter werden, indem die umfangreichen Verwaltungsdaten, die in den Mitgliedstaaten oder über eine Kombination innovativer Methoden und Quellen, einschließlich neuer Quellen, die durch die Bereitstellung digitaler Dienste entstehen, verfügbar sind, in vollem Umfang genutzt werden. Diese Zählungen sollten auch dazu genutzt werden, die demografische Ausgangsbasis neu zu bestimmen. Die Nutzung dieser neuen Quellen sollte den durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten rechtlichen, technischen und verfahrenstechnischen Schutzvorkehrungen unterliegen.