Erwägungsgrund 11 32025R0038
Auf diese Verordnung finden die vom Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 322 AEUV erlassenen horizontalen Haushaltsvorschriften Anwendung. Diese Vorschriften sind in der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt und regeln insbesondere das Verfahren für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Union sowie die Kontrolle der Verantwortung der Finanzakteure. Die auf der Grundlage des Artikels 322 AEUV erlassenen Vorschriften erstrecken sich auch auf die allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, wie sie in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt ist.