Erwägungsgrund 44 32025R0038
Die Kommission sollte die Gesamtverantwortung für die einwandfreie Umsetzung der EU-Cybersicherheitsreserve tragen. Angesichts der umfangreichen Erfahrungen, die die ENISA im Zusammenhang mit der Aktion zur Förderung der Cybersicherheit gesammelt hat, ist die ENISA die für die Umsetzung der EU-Cybersicherheitsreserve am besten geeignete Agentur. Deshalb sollte die Kommission die ENISA teilweise oder, sofern die Kommission dies für angezeigt hält, gänzlich mit dem Betrieb und der Verwaltung der EU-Cybersicherheitsreserve betrauen. Diese Betrauung sollte gemäß den geltenden Vorschriften der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 erfolgen und insbesondere an die Erfüllung der einschlägigen Bedingungen für die Unterzeichnung einer Beitragsvereinbarung geknüpft sein. Alle Aspekte des Betriebs und der Verwaltung der EU-Cybersicherheitsreserve, mit denen die ENISA nicht betraut wurde, sollten direkt durch die Kommission verwaltet werden, auch vor der Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung.