Erwägungsgrund 56 32025R0038
Die vorliegende Verordnung sollte den in der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 26. Januar 2022 mit dem Titel „Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade“ vorgesehenen Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz der Interessen der Demokratien, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen der Union vor Cybersicherheitsrisiken und Cyberkriminalität, darunter Datenschutzverletzungen und Identitätsdiebstahl bzw. -manipulation, Rechnung tragen.