Erwägungsgrund 51 32025R0038
Angesichts des unvorhersehbaren Charakters von Cyberangriffen und der Tatsache, dass sie häufig nicht auf ein bestimmtes geografisches Gebiet beschränkt sind und ein hohes Ausbreitungsrisiko bergen, trägt die Stärkung der Resilienz von Nachbarländern und ihrer Fähigkeit, wirksam auf schwerwiegende Cybersicherheitsvorfälle und einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes gleichwertige Sicherheitsvorfälle zu reagieren, auch zum Schutz der Union als Ganzes bei, insbesondere ihres Binnenmarkts und ihrer Industrie. Durch derartige Aktivitäten könnte ein zusätzlicher Beitrag zur Cyberdiplomatie der Union geleistet werden. Daher sollten mit dem Programm „Digitales Europa“ assoziierte Drittländer beantragen können, in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon aus der EU-Cybersicherheitsreserve unterstützt zu werden, sofern dies in dem Abkommen über die Assoziierung des betreffenden Drittlands mit dem Programm „Digitales Europa“ vorgesehen ist. Die Fördermittel für mit dem Programm „Digitales Europa“ assoziierte Drittländer sollten von der Union im Rahmen einschlägiger Partnerschafts- und Finanzierungsinstrumente für diese Länder gewährt werden. Die Unterstützung sollte Dienste im Bereich der Reaktion und anfänglichen Wiederherstellung im Falle von schwerwiegenden Cybersicherheitsvorfällen und einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes gleichwertigen Sicherheitsvorfällen abdecken.