Erwägungsgrund 58 32025R0038
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug darauf übertragen werden, die Verfahrensmodalitäten für die Zuweisung von Unterstützungsdiensten im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve näher zu spezifizieren. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.