Erwägungsgrund 55 32025R0038
Für die Förderung der Innovation im digitalen Binnenmarkt ist es wichtig, die Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Cybersicherheit zu stärken, um zur Stärkung der Resilienz der Mitgliedstaaten und zur offenen strategischen Autonomie der Union — zwei Ziele der vorliegenden Verordnung — beizutragen. Synergien sind von entscheidender Bedeutung, um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Interessenträgern, einschließlich aus dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, zu stärken.