Erwägungsgrund 46 32025R0038
Die im Rahmen der EU-Cybersicherheitsreserve geschlossenen Verträge sollten die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen sowie die bestehenden Verpflichtungen zwischen der betroffenen Einrichtung bzw. den Nutzern und dem Diensteanbieter unberührt lassen.